SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN DES MIETVERTRAGES FÜR FAHRRÄDER UND TOUREN
1.- Der Mieter wird die gemieteten Fahrräder und das zusätzliche Material zur vereinbarten Uhrzeit und Datum in den Geschäftsräumen von FREESPORTS MARKETING (ebenfalls bekannt als „FREE MOTION”) abholen und dort wieder abgeben. Sollte die Übergabe nicht zum vertraglich festgelegten Datum erfolgen, fallen Extrakosten in Höhe des zweifachen Tagesmietpreises an. Sollte die Übergabe nicht erfolgen, kann der Vermieter das Fahrrad an dem Ort, wo es sich befindet, unverzüglich an sich nehmen, ohne dass der Mieter irgendwelche Ansprüche geltend machen kann. Sollte der Mieter das Fahrrad vor dem vereinbarten Datum zurückgeben, behält sich der Vermieter das Recht vor, keine Rückerstattung für die nicht genutzten Tage zu leisten. Bereits bezahlte Reservierungen können bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit storniert werden. Die bis zu 24 Stunden vorher mitgeteilten Stornierungen werden mit einer Strafgebühr i.H.v. 50% des Reservierungsbetrags berechnet, später durchgeführte Stornierungen werden nicht zurückerstattet.
2.- Das Fahrrad wird in einem einwandfreien Nutzungszustand mit Zubehör und geprüfter Ausstattung übergeben und der Mieter hat es demzufolge in demselben Zustand, zusammen mit dem gesamten Zubehör, wieder zurückzugeben. Alle Forderungen im Zusammenhang mit dem Zustand des Fahrrads müssen zum Zeitpunkt der Übergabe schriftlich festgehalten werden. Die Reparatur- bzw. Ersatzkosten des Fahrrads bzw. des Materials gehen zu Lasten des Mieters, der den Vermieter über die verursachten Schäden bzw. die Fehlfunktionen in Kenntnis zu setzen hat.
3.- Der Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Diebstahl, das Abhandenkommen, den Verlust sowie Beschädigungen am Fahrrad und der Ausstattung, die Gegenstand des Mietvertrages sind, zu verhindern. Sollte eines der erwähnten Ereignisse während der Mietdauer eintreten, so liegt die Haftung ausschließlich bei dem Kunden/Mieter, der unverzüglich die Zahlung der gesamten Reparatur- bzw. Ersatzkosten übernimmt, wobei der Wert der Güter entsprechend der Tarif- bzw. Marktpreise zu zahlen ist.
Für diese Zwecke befugt der Kunde/Mieter die Firma den Betrag, der den am Fahrrad entstandenen Schäden entspricht, bzw. bei Diebstahl oder Verlust, den dem Tarif- bzw. Marktwert des Produktes entsprechenden Betrag, von seiner Kredikarte abzubuchen.
Nach Ablauf der Mietzeit wird der Vermieter den Übergabezustand des gemieteten Materials feststellen und ggf. die verursachten Beschädigungen bzw. Verluste bewerten.
Sollte eine Tour mit Guide gebucht werden, müssen die Anweisungen der Mitarbeiter der Firma streng befolgt werden. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen haftet der Kunde für alle eventuellen Sach- und Körperschäden.
FREE MOTION behält sich das Recht auf Änderung bzw. Absage der geplanten Touren aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen bzw. aus anderen nicht von der Firma zu verantwortenden Gründen vor.
4.- Die Fahrradvermietung bzw. die gebuchte Tour umfasst keine Unfallversicherung, weshalb der Mieter für alle eventuell bei ihm entstehenden Sach- bzw. Körperschäden selbst haftet.
Wenn der Mieter eine Fahrradversicherung abschließen möchte, werden die Mitarbeiter von FREE MOTION ihn über die zusätzlichen Kosten und die Zahlungsbedingungen dieser Versicherung informieren. Die erwähnte Versicherung umfasst keine Haftpflichtversicherung und deckt weder Schäden bei Dritten noch Diebstahl.
5.- Der Mieter erklärt, über 18 Jahre alt und im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte zu sein. Er erklärt ferner, sich in einem einwandfreien Gesundheitszustand zu befinden, ausreichende Kenntnisse und Erfahrung zur Nutzung des Mietgegenstandes zu haben und die mit der Aktivität einhergehenden Gefahren auf eigenes Risiko zu tragen. Der Mieter erklärt, dass er die Firma über alle ihn betreffende medizinische bzw. psychologische Risiken in Kenntnis setzt. Die Firma übernimmt keine Haftung für Unfälle und Sach- und Körperschäden, die beim Mieter entstehen können.
6.- Bei diesem Rechtsgeschäft leistet der Mieter dem Vermieter mittels Kreditkarte bzw. in bar eine Kaution, die für den Ersatz der ggf. am gemieteten Fahrrad bzw. an der Ausstattung verursachten Schäden vorgesehen ist; diese Kaution wird nach Vertragsbeendigung zurückgezahlt.
Der Mieter verpflichtet sich, Unfälle, Beschädigungen, den Verlust bzw. Diebstahl des Fahrrads umgehend bei FREE MOTION zu melden und zwar über das vorgesehene Kontakttelefon und verliert jegliche Rechte eine Rückzahlung der Kaution bzw. Rückerstattung oder Ausgleich des Mietpreises für die nicht genutzten Tage zu beantragen. Er hat den Vermieter ebenfalls mit dem zwischen ihnen vereinbarten und unter Punkt 3 erwähnten Betrag zu entschädigen.
Das Fahrrad darf ausschließlich von dem Mieter genutzt werden, insofern er FREE MOTION die Nutzung durch dritte Personen nicht mitgeteilt hat; die Daten von dritten Nutzern müssen in der Anlage dieses Vertrages angegeben werden und der Mieter übernimmt die Verantwortung für die Handlungen dieser und ist verpflichtet, sie über die Bedingungen des vorliegenden Vertrages zu unterrichten. Der Mieter darf das Fahrrad, das Werkzeug bzw. das eingebaute Zubehör des Fahrrads weder ganz noch teilweise anderen überlassen noch darf er es verkaufen, belasten, umtauschen bzw. untervermieten.
7. – Ein unsachgemäßer Gebrauch des Fahrrads ist untersagt. Die Anbringung von Zubehör bzw. Teilen an das gemietete Fahrrad ist nur gestattet, wenn diese von den Mechanikern von FREE MOTION angebaut und abgebaut werden.
Ferner ist es verboten, das Fahrrad ohne vorherige Genehmigung des Vermieters auf eine andere Insel auszuführen noch darf das gemietete Fahrrad für Amateur- und Profiwettkämpfe verwendet werden.
Es steht in der Verantwortung des Mieters und seines/seiner Begleitperson(en), die spanischen Verkehrsvorschriften einzuhalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht Helmpflicht. Beim Fahren in Tunneln ist Vorder- und Rücklicht obligatorisch.
8.- Die vom Kunden bereitgestellten Daten werden ausschließlich zur sachgemäßen Erbringung der Vertragsleistung genutzt und er kann im Einklang mit dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Garantie der digitalen Rechte (LOPDGDD) Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch auf allen Kommunikationswegen beim Vermieter beantragen.
9.- Der Mieter erklärt, dass er bei Fragen bezüglich der konkreten Nutzung des gemieteten Materials lesen, zuhören, verstehen und fragen wird und die grundlegenden Sicherheits- und Verhaltensempfehlungen sowie die Umweltschutzhinweise der Mitarbeiter der Firma zum Zeitpunkt der Übergabe des gemieteten Materials befolgen wird.
10.- Dieser Vertrag richtet sich nach der spanischen Gesetzgebung und der Kunde akzeptiert die Vertragsgrundlagen und -bedingungen. Die unterzeichneten Bedingungen gelten für alle Einrichtungen von FREE MOTION und für alle von FREE MOTION organisierten Touren. Für alle während der Vertragsdauer entstehenden Streitigkeiten sind die Gerichte von Las Palmas de Gran Canaria zuständig und die Erschienenen unterwerfen sich deren Gerichtsbarkeit.